Steuertermine im Überblick: Wann ist was fällig?
Kurz gesagt
Umsatzsteuer- und Lohnsteuer-Anmeldungen sind grundsätzlich am 10. des Folgemonats fällig. Vorauszahlungen zur Einkommen- und Körperschaftsteuer am 10. März, Juni, September und Dezember. Gewerbe- und Grundsteuer am 15. Februar, Mai, August und November. Fällt ein Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag.
Steuertermine wirken wie ein dichter Kalender voller Pflichten. Schaut man genauer hin, wiederholt sich fast alles. Der entscheidende Punkt ist: Wer das Muster einmal kennt, muss nicht jeden Monat neu nachdenken.
Das Grundmuster
- 01Jeden Monat am 10.Umsatzsteuer-Voranmeldung und Lohnsteuer-Anmeldung, je nach Anmeldezeitraum monatlich oder vierteljährlich.
- 02Quartalsweise am 10.Vorauszahlungen zur Einkommen- und Körperschaftsteuer: 10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember.
- 03Quartalsweise am 15.Gewerbesteuer und Grundsteuer an die Gemeinde: 15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November.
Die Schonfrist – und wo sie nicht hilft
Bei Zahlung per Überweisung gibt es eine Zahlungs-Schonfrist von drei Tagen, bevor Säumniszuschläge entstehen. Was heißt das konkret? Sie gilt für die Zahlung, nicht für die Abgabe der Anmeldung. Und bei Bar- oder Scheckzahlung gibt es sie nicht. Wer per Lastschrift zahlt, muss sich um den Zahlungstermin kaum kümmern.
Was dabei im Kopf passiert
Viele Termine fühlen sich wie viele Risiken an. In Wahrheit sind es wenige Regeln, die sich wiederholen. Sobald sie einmal im Kalender stehen, wird aus ständiger Wachsamkeit eine Routine.
- Alle wiederkehrenden Termine einmal für das ganze Jahr eintragen
- Erinnerung zwei bis drei Tage vorher setzen
- Wo möglich ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen
- Rücklage für Umsatzsteuer und Vorauszahlungen auf einem eigenen Konto
Häufige Fragen
Quellen und Rechtsgrundlagen
Autor und fachlich verantwortlich: Roland Elias, SteuerberaterZensteuer bietet Impulse zu Stress, Kommunikation und Verständlichkeit im Steuerkontext. Die Inhalte sind keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes und ersetzen keine individuelle Beratung. Fachlicher Stand: 26.10.2026. Für deinen konkreten Fall: Kontakt zur Kanzlei.
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