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Erben und Schenken: Freibeträge ohne Stress verstehen

Kurz gesagt

Ehegatten haben einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro je Elternteil, Enkel 200.000 Euro, entfernte Verwandte und Fremde 20.000 Euro. Schenkungen innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet; danach steht der Freibetrag erneut zur Verfügung. Erwerbe sind dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten anzuzeigen.

Beim Thema Erben mischen sich Trauer, Familie und Geld. Das macht es schwer, klar zu denken. Was heißt das konkret? Die Steuerfrage lässt sich von den Gefühlen trennen – und meist ist sie kleiner als befürchtet.

Die wichtigsten Freibeträge

  • Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner: 500.000 Euro
  • Kinder und Stiefkinder: 400.000 Euro
  • Enkel: 200.000 Euro (400.000 Euro, wenn der Elternteil bereits verstorben ist)
  • Eltern und Großeltern bei Erbschaft: 100.000 Euro
  • Geschwister, Nichten, Neffen, Fremde: 20.000 Euro

Der Zehn-Jahres-Gedanke

Alle Schenkungen und Erwerbe von derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet. Erstens heißt das: Mehrere kleine Schenkungen umgehen den Freibetrag nicht. Zweitens: Wer früh plant, kann Freibeträge mehrfach nutzen.

Was dabei im Kopf passiert

Über Vermögen zu sprechen, fühlt sich in vielen Familien unangenehm an. Schweigen schützt aber niemanden. Ein ruhiges Gespräch über Zahlen und Wünsche verhindert später Streit und Hektik.

  1. 01AnzeigenErbschaft oder Schenkung innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt melden, sofern nicht etwa ein Notar oder die Bank dies bereits übernimmt.
  2. 02Werte sammelnKontostände zum Stichtag, Immobilien, Depots und Schulden zusammenstellen.
  3. 03AbwartenDas Finanzamt entscheidet, ob es eine Steuererklärung anfordert.

Häufige Fragen

Quellen und Rechtsgrundlagen

Autor und fachlich verantwortlich: Roland Elias, SteuerberaterZensteuer bietet Impulse zu Stress, Kommunikation und Verständlichkeit im Steuerkontext. Die Inhalte sind keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes und ersetzen keine individuelle Beratung. Fachlicher Stand: 26.10.2026. Für deinen konkreten Fall: Kontakt zur Kanzlei.

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